Okay, jetzt sage ich auch was zum Fall Böhmermann… Um mal eben die Gesetzeslage klar zu ziehen:
Das ist §103 StGB:
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
DAS ist § 104a StGB:
§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Unsere Regierung hätte sich also mitnichten „über das Gesetz gestellt“, wenn sie verhindert hätte, dass ein Despot wie Erdogan einen deutschen Staatsbürger in Deutschland verfolgen lässt. Ich halte die verbürgte Gegenseitigkeit für sehr zweifelhaft, müsste man mal testen. Und selbst WENN sie gegeben wäre, hätte die Regierung immer noch völlig im Rahmen ihres gesetzlich gegebenen Spielraums gehandelt, wenn sie die Ermächtigung NICHT gegeben hätte.
Für uns Künstler bedeutet das jetzt: Wenn sich irgendein ausländisches Staatsoberhaupt, ein wichtiger Diplomat oder sonstwer entsprechendes durch unsere Arbeit beleidigt fühlen möchte, dann kann er das ausleben. Unsere Regierung wird uns nicht schützen. Jedenfalls nicht, wenn sie diesen Menschen braucht, um Flüchtlinge zu drangsalieren oder meinethalben auch Banken zu retten, das Wachstum anzukurbeln oder die nächste Wahl zu gewinnen. Wenn wir Glück haben, ändert sich das 2018. Frühestens. Oder auch nicht, wer weiß das schon. Vielleicht möchte Herr Erdogan oder sonst ein Despot ja nicht, dass wir das Gesetz ändern. Dann muss die Regierung bestimmt nochmal beraten…
Mich persönlich betrifft das wahrscheinlich garnicht. Es sei denn, irgendein niederländischer Wichtigmensch fühlt sich von meiner Darstellung der Niederländer in „Nomaden“ persönlich beleidigt. Da das aber durch die Bank Sympathen sind (finde ich) wäre das schwierig. Was habe ich noch…
Naja, durch Joe und Chloe in den „Träumern“ könnte sich Sinn Fein angegriffen fühlen… aber die sind eigentlich auch sehr sympathisch, oder? Ich mag vor allem Chloe… 😀
Nein, ich bin wahrscheinlich nicht in akkuter Gefahr. Aber das ist völlig egal. Tatsache ist: Ich bin so lange nicht in Gefahr, wie ich harmlos bin. Höre ich damit auf, wird zumindest diese Regierung mich nicht vor dem langen Arm ausländischer Potentaten schützen.
Und das ist übel.
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Werden deutsche Gerichte Böhmermann verurteilen? ich glaub es nicht? Als Österreicher hat man mehr Vertrauen in die deutsche den in die österreichische Justitz. Es wäre eine Schande, wie es eine Schande ist auf Geheiß dieses Zwergsultans ein Verfahren anzuregen.
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Vor Gericht und auf hoher See… ich traue mir da keine Prognose zu. Aber richtig: Alleine dass es dazu kommt ist eine Schande.
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